Im Schwangerschaftskonflikt

1. Wir von donum vitae sind der Meinung, dass das Leben ein Geschenk ist, auch das Leben eines ungeborenen Kindes. Es gibt jedoch Lebenssituationen, in denen die Probleme als so gewaltig empfunden werden, dass eine Fortsetzung der Schwangerschaft unmöglich erscheint.

Das können unter anderem Unsicherheiten, Sorgen, gesundheitliche oder finanzielle Probleme, Paarkonflikte, Ängste, Einsamkeit in der neuen Lebenssituation, traumatische Erlebnisse auf der Flucht oder die Trauer um geliebte Menschen sein.

2. Wenn Sie mit der Entscheidung ringen, eine Schwangerschaft abzubrechen, sind Sie in Deutschland gesetzlich verpflichtet, innerhalb der ersten 12 Wochen eine Konfliktberatungsstelle im Rahmen des staatlichen Systems (§ 219 StGB) aufzusuchen und sich dort beraten zu lassen. Dies und der Beratungsnachweis sind Voraussetzungen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Eine Ärztin / ein Arzt, welche / welcher nicht an der Beratung teilgenommen hat, kann daraufhin den Schwangerschaftsabbruch innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vornehmen.

Das Beratungsgespräch ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Die Beraterin darf ohne Ihre schriftliche Erlaubnis niemandem von Ihnen oder Ihren Problemen berichten. Bei Bedarf kann eine Dolmetscherin hinzugezogen werden, die ebenfalls der Schweigepflicht unterliegt. So können Sie vertrauensvoll alle Themen ansprechen, die Ihnen Sorgen bereiten.

Wir erarbeiten mit Ihnen Perspektiven für ein Leben mit Ihrem Kind. Das Gespräch dient dazu, Ihnen Mut zu machen und Orientierung zu geben. Das Gespräch ist ergebnisoffen. Wir unterstützen Sie dabei, eine eigenständige Entscheidung zu treffen, und respektieren diese Entscheidung, egal wie sie ausfällt.

Frauen und Männer können allein oder als Paar beraten werden. Gerne kann auch eine andere vertraute Person, z.B. Mutter, Schwester oder Freundin, mitgebracht werden.

Auf Wunsch erhalten Sie nach Abschluss der Beratung die erforderliche Beratungsbescheinigung von der Beraterin.

Sie können eines oder mehrere Beratungsgespräche nutzen, bis Sie eine tragfähige Entscheidung für eine Fortsetzung oder einen Abbruch der Schwangerschaft treffen können. Jede Frau darf eine solche Entscheidung fällen, auch unabhängig von ihrem Partner.

Alternativ zum Abbruch der Schwangerschaft besteht die Möglichkeit, das Kind nach der Geburt zur Adoption freizugeben. Dies ist auch vertraulich möglich – unter einem Pseudonym. Die Beraterin kann Sie hierzu umfassend informieren und Ihnen viele Hilfen anbieten.

Außerhalb der Beratungszeiten und in Notsituationen haben Sie die Möglichkeit, sich vertrauensvoll und rund um die Uhr an das Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym und sicher“ zu wenden. Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 4040020 werden Sie vertraulich, anonym und bei Bedarf auch mehrsprachig beraten. Das Hilfetelefon steht rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr zur Verfügung.

Unsere Beratung unterstützt Sie auch bei finanziellen und praktischen Problemen (Stiftungsgelder, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Kinderbetreuung, weitere Hilfen).

Was Sie zum Schwangerschaftsabbruch wissen müssen

1. Zwischen der Beratung und einem Schwangerschaftsabbruch müssen mindestens
drei Tage liegen. Der Schwangerschaftsabbruch kann medikamentös oder operativ erfolgen und muss von einer Ärztin / einem Arzt durchgeführt werden.

Die Beraterin hilft Ihnen, eine Arztpraxis zu finden, in der Ihre Sprache gesprochen wird. Sie können auch eine vertraute Person zum Dolmetschen mitnehmen.

Ein operativer Schwangerschaftsabbruch wird in der Regel unter Vollnarkose ambulant in einer gynäkologischen Praxis oder einer Klinik vorgenommen. Organisieren Sie bitte, wenn möglich, eine Begleitung für den Heimweg und eine Kinderbetreuung, wenn Sie schon ein Kind haben, oder bitten Sie die Beraterin um Unterstützung.

Ein medikamentöser Abbruch kann maximal bis zur 9. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Hierbei nehmen Sie (unter ärztlicher Aufsicht) zwei Medikamente im Abstand von zwei Tagen ein, um die Schwangerschaft zu beenden.

Blutungen, etwas Übelkeit und leichte Schmerzen sind normale Begleiterscheinungen. Sollten Sie jedoch Fieber bekommen, starke Bauchschmerzen oder starke Blutungen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Frauenärztin / Ihren Frauenarzt.

Eine Nachuntersuchung findet zwei Wochen nach dem Schwangerschaftsabbruch statt.

2. Bevor Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, müssen Sie klären, wer die Kosten übernimmt: Das richtet sich nach Ihrer finanziellen Situation: Wenn Sie berufstätig sind und genug verdienen, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Wenn Sie Geld als Asylbewerberin oder ALG 2 erhalten, ist ein Abbruch für Sie kostenfrei. Bei einer Krankenkasse bekommen Sie vorher eine Kostenübernahmebescheinigung.

3. Folgendes müssen Sie bitte in die Arztpraxis oder die Klinik mitnehmen: die Kostenübernahmebescheinigung, die Beratungsbescheinigung, die Überweisung, die Krankenversicherungskarte oder den Behandlungsschein und, wenn vorhanden, einen Blutgruppenausweis oder Mutterpass.

4. Wenn Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben und danach weiteren Gesprächsbedarf haben, ist unsere Beraterin selbstverständlich für Sie da und informiert Sie auch gern über Verhütungsmethoden und Familienplanung.

Bitte denken Sie daran, dass bereits zwei Wochen nach einem Schwangerschaftsabbruch mit dem nächsten Eisprung die Möglichkeit einer erneuten Empfängnis besteht.

Wir nehmen uns Zeit für Sie – donum vitae.