Nach der Geburt

Herzliche Glückwünsche zur Geburt Ihres Babys!

Ihre Schwangerenberaterin von donum vitae nimmt sich auch in der Zeit nach der Geburt gerne Zeit für Ihre Fragen.

1. Nach der Entbindung sind viele Dinge zu erledigen. In erster Linie aber ist es im Wochenbett sehr wichtig, dass Mutter und Kind Ruhe finden. In der Rückbildungszeit nach der Geburt hat die junge Mutter Wochenfluss, Nachwehen, manchmal Hämorrhoiden, heilende Geburtsverletzungen, Schweißausbrüche und einen schmerzhaften Milcheinschuss. Es dauert viele Wochen, bis sich die körperlichen Veränderungen durch die Schwangerschaft zurückgebildet haben. Wenn Sie nicht immer gut gelaunt und glücklich sein sollten, ist das normal. Sollte sich eine über Tage andauernde, ungewohnte Antriebslosigkeit und Niedergeschlagenheit zeigen, holen Sie sich bitte Hilfe bei Ihrer Beraterin / Ihrem Berater, Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme.

2. Ihre Hebamme begleitet Sie in der ersten Zeit mit dem Baby. Sie kontrolliert die Rückbildungsvorgänge bei der Mutter, die Entwicklung des Babys und unterstützt beim Stillen. Gleich in der ersten Zeit nach der Geburt sollte das Neugeborene angelegt werden und viel Körperkontakt genießen dürfen. Am Anfang trinkt das Baby nur kleine, aber völlig ausreichende Portionen der ersten, besonders wertvollen Muttermilch. Es ist normal, dass Babys in den ersten Tagen nach der Geburt etwas Gewicht verlieren. Regelmäßiges Anlegen fördert die Ausschüttung von Hormonen zur ausreichenden Milchbildung.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist zu stillen oder Sie nicht stillen möchten, brauchen Sie sich nicht zu sorgen. Es gibt in Deutschland hochqualitative Säuglingsnahrung, die optimal auf die Bedürfnisse Ihres Babys abgestimmt ist, so dass es gut gedeihen und gesund aufwachsen kann. Wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen vertrauensvoll an Ihre Hebamme oder Stillberaterin.

3. Stellen Sie bitte Ihr Baby zu den Vorsorgeuntersuchungen bei der Kinderärztin / dem Kinderarzt vor. Die U1 findet direkt nach der Geburt statt, die U2 zwischen dem 3. und 10. Lebenstag und die U3 in der 4. bis 5. Lebenswoche. Sie erhalten von der Kinderärztin / dem Kinderarzt das gelbe Kinderuntersuchungsheft, in das alle Untersuchungsergebnisse eingetragen werden. Achten Sie in Ihrer Wohnung darauf, dass Ihr Baby zur Prophylaxe des plötzlichen Kindstodes (SIDS) in Rückenlage in einem Schlafsack im eigenen Bettchen schläft ohne zusätzliche Decke, Kuscheltiere oder Kissen. Schützen Sie Ihr Baby vor Überwärmung beim Schlafen und sorgen Sie, falls Raucher im Haushalt sind für eine rauchfreie Umgebung. Das Stillen ist ein zusätzlicher Schutzfaktor. Durch diese präventiven Maßnahmen sind Fälle von plötzlichem Säuglingstod in Deutschland in den letzten Jahren um fast 80% zurückgegangen.

4. Die Gesundheit des Kindes ist wichtig, die der Mutter aber auch! Sorgen Sie für eine gute und abwechslungsreiche Ernährung mit ausreichender Flüssigkeitszufuhr, für Ruhezeiten, und fragen Sie Ihre Hebamme nach gezielter Rückbildungsgymnastik. Vielleicht möchten Sie nicht so bald wieder schwanger werden, dann sollten Sie mit Ihrem Partner gemeinsam für Verhütung sorgen. Die Schwangerenberaterin kann Sie dazu umfassend informieren und unterstützen.

5. Durch das Stillen ist kein absoluter Empfängnisschutz gewährleistet. Besonders nach einer Kaiserschnittentbindung wird empfohlen, ein Jahr zu warten, bevor eine neue Schwangerschaft eintritt. Als Verhütungsmethoden nach der Schwangerschaft eignen sich bei konsequenter Anwendung Kondome oder ein Diaphragma. Östrogenhaltige Verhütungsmittel können in der Stillzeit nicht genutzt werden. Gestagenhaltige Mittel wie die Minipille, die Hormonspirale, das Hormonimplantat und die Dreimonatsspritze sind grundsätzlich geeignet. Bitte besprechen Sie die für Sie passende Methode mit Ihrer Gynäkologin / Ihrem Gynäkologen.

6. Es kann sein, dass Ihr Baby pflegeleicht ist. Manche Kinder jedoch sind in der ersten Zeit sehr unruhig und schreien viel. Es ist gut und richtig, viel Körperkontakt anzubieten und auf die Bedürfnisse des Babys direkt zu reagieren. Sie können ein Neugeborenes nicht verwöhnen. Durch Ihre liebevolle Fürsorge entwickelt das Baby ein unbedingtes Vertrauen in seine Eltern und in die Welt. Dieses Vertrauen wird eine sichere Grundlage für eine optimale Entwicklung sein. Wenn Ihr Baby sehr viel schreit und Sie spüren, dass Sie mit der Situation überfordert sind, holen Sie sich bitte unbedingt Hilfe bei Ihrer Hebamme oder Schwangerenberaterin. Überforderung und Sorge können sich in Hilflosigkeit und Wut verwandeln. Wenn Sie in eine solche Ausnahmesituation kommen, legen Sie bitte Ihr schreiendes Kind an einem sicheren Ort (Bettchen) ab, gehen Sie aus dem Raum, schließen Sie die Tür und treten Sie einige Minuten ins Freie, um sich zu beruhigen. In diesen Situationen kommt es gelegentlich zu furchtbaren Kurzschlussreaktionen von Eltern, die ihr Baby schütteln, bis es aufhört zu schreien. Das empfindliche Gehirn des Babys kann darauf mit schwersten, irreparablen Hirnschäden reagieren. Wir haben in Deutschland gute Hilfesysteme, um Müttern und Eltern zu helfen. Dies sind Einrichtungen der Frühen Hilfen, des Jugendamtes, Familienhebammen, Familienhilfen u.v.m. Ihre Schwangerenberaterin weiß Rat und vermittelt Sie an die richtigen Stellen. Sich rechtzeitig, zum Wohl der Familie, Hilfe zu suchen, ist keine Schwäche, sondern eine Stärke!

7. Organisatorisches: Auch nach der Geburt müssen viele Dinge erledigt werden. Die Geburtsurkunde erhalten Sie auf dem Standesamt (manchmal auch in der Klinik). Mit der Post bekommen Sie einen Brief mit der Steuernummer für das Kind (Steuer-ID – bitte gut aufbewahren). Bitte melden Sie die Geburt Ihres Kindes (wenn Sie leistungsberechtigt sind) auch dem Amt für Wohnen und Migration, dem BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), dem Jobcenter, Ihrem zuständigen Sozialdienst und, wenn Sie berufstätig sind, Ihrer Krankenkasse. Der Anspruch auf Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und Landeserziehungsgeld / (in Bayern Betreuungsgeld) ist abhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an Ihre Schwangerenberaterin. Wenn nicht schon vor der Geburt geschehen, sollte der Vater – wenn Sie nicht verheiratet sind – beim Standes- oder Jugendamt die Vaterschaft anerkennen. Informieren Sie sich über Kinderbetreuungsangebote. Oftmals müssen die Kinder dort sehr frühzeitig angemeldet werden.