Beratung – was ist das?
Gesund – und trotzdem zum Arzt?

Wir möchten Ihnen eine Orientierung im deutschen Sozial- und Gesundheitswesen geben und Ihnen unsere kostenfreie und unabhängige Schwangerenberatung vorstellen.

Wenn Sie in Not sind oder einen Rat brauchen, können Sie viele Beratungs- und Hilfsangebote nutzen. Das ist in Deutschland normal und wird gern angenommen.

1. Schwangerschaft:

Jede Frau und jeder Mann hat ein Recht auf Beratung in Fragen der Sexualität, Familienplanung und in der Schwangerschaft (§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG).

In unserem Grundgesetz heißt es außerdem: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“ (Artikel 6, Abs. 4) Alle schwangeren Frauen haben ein Anrecht auf umfassende Untersuchungen (alle vier Wochen, in den letzten beiden Monaten zweiwöchentlich) bei einer Hebamme, einer Ärztin oder einem Arzt. Sie können Hebamme, Ärztin / Arzt, einen Geburtsvorbereitungskurs sowie die Geburtsklinik frei wählen. Sie erhalten einen Mutterpass und mindestens drei Ultraschalluntersuchungen.

In der Familienplanungsphase, der Schwangerschaft und bis zum dritten Geburtstag des Kindes können Sie unsere Beratung nutzen. Wir beraten Sie zu sozialen Leistungen, bei finanziellen Problemen, Gesundheitsfragen, Paarkonflikten, Wohnungssuche, der Hebammenhilfe, bei Freizeitangeboten für Familien, der Babyerstausstattung, frühen Hilfen, bei Behördenkontakten und leiten Sie auch an passende Beratungsangebote weiter.

Nach der Geburt erhalten Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes beim Standesamt, werden von Ihrer Hebamme betreut und nutzen die Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Kind. Wenn Sie leistungsberechtigt sind, benötigen das Amt für Wohnen und Migration, Ihr Sozialdienst und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von Ihnen Kopien der Geburtsbescheinigung.

2. Im Schwangerschaftskonflikt:

Manchmal ist der Zeitpunkt für eine Schwangerschaft sehr ungünstig. Vielleicht sind Sie mutlos und erschöpft, haben keine Unterstützung, dafür aber Sorgen und Zukunftsängste?

Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Lebenssituation und beraten ergebnisoffen und unter Wahrung der Schweigepflicht. Gleichzeitig suchen wir mit Ihnen nach Perspektiven für ein Leben mit dem Kind und bieten vielfältige Hilfen an.

Wenn Sie innerhalb der ersten 12 Wochen einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine staatliche anerkannte Schwangerenberatungsstelle aufzusuchen. Zwischen der Beratung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen drei Tage liegen. Auf Wunsch erhalten Sie nach Abschluss der Beratung die erforderliche Beratungsbescheinigung. Der Schwangerschaftsabbruch kann medikamentös oder operativ erfolgen und muss von einer Ärztin / einem Arzt durchgeführt werden. Wenn Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch das Bedürfnis nach weiteren Gesprächen haben, ist die Beraterin selbstverständlich weiterhin für Sie da.

3. Vorgeburtliche Untersuchungen:

In der Schwangerschaft werden Ihnen von der Gynäkologin / vom Gynäkologen vorgeburtliche Untersuchungen (Pränataldiagnostik) angeboten, die mögliche Erkrankungen oder Fehlentwicklungen beim Ungeborenen aufdecken können. Diese Untersuchungen können auf Schwangere beruhigend, aber auch belastend wirken. Wir beraten Sie daher gerne bei der Entscheidung für oder gegen vorgeburtliche Untersuchungen. Diese Untersuchungen können mit hohen Kosten verbunden sein. 

Wenn eine Auffälligkeit bei Ihrem Kind festgestellt wurde, unterstützen wir Sie intensiv bei der Vorbereitung der Geburt Ihres Kindes. Entscheiden Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch, begleiten wir Sie bei der Bewältigung dieser schweren Entscheidung.

4. Ungewollte Kinderlosigkeit:

Wenn Sie in Deutschland Asyl suchen, sind Sie zunächst nicht regulär krankenversichert.

Sie werden behandelt, wenn Sie akut erkrankt sind. Kinder, werdende Mütter, Opfer von Gewalt und Menschen mit Behinderung sind zusätzlich besonders geschützt.

Wenn Sie einen unerfüllten Kinderwunsch haben, bedeutet das für Sie, dass Sie die hohen Kosten reproduktionsmedizinischer Behandlungen in vollem Umfang selbst zahlen müssen. Sie können die Wartezeit auf die reguläre Krankenversicherung und Behandlung jedoch auch für eine (kostengünstige) Diagnostik, z.B. Zyklusbeobachtung, Ultraschall- und Hormonuntersuchungen, Spermiogramm nutzen. Dabei ist zu beachten, dass der Mann ebenso wie die Frau untersucht werden sollte, weil die Ursachen für eine Unfruchtbarkeit  genauso oft beim Mann wie bei der Frau liegen. In unserer Beratung können wir über Ihre Fruchtbarkeit, die körperlichen Vorgänge, über Chancen und Risiken von Behandlungen informieren und Sie zugleich in der Kinderwunschzeit durch Gespräche über den Umgang mit Trauer, Wut, Neid, Schuldgefühlen, Druck der Familie, Paarkonflikten, Zukunftsperspektiven und Alternativen entlasten.

5. Gewalt:

Frauen und Männer sind in Deutschland gleichberechtigt. Jede Art von physischer oder psychischer Gewalt gegen Frauen, Männer und Kinder ist auch in der Ehe und Familie verboten und wird bestraft. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Beratung. Wir vermitteln Ihnen Schutz und Hilfe.

Rund um die Uhr finden Sie kostenfreie und anonyme telefonische Beratung in vielen Sprachen auch beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 0800 0116016. 

Weitere Informationen bietet die Internetseite www.hilfetelefon.de. Auch hier haben Sie die Möglichkeit, sich kostenfrei und anonym (per Online-Chat und E-Mail) beraten zu lassen.

6. Vertrauliche Geburt:

Wenn Sie nicht mehr weiter wissen, Ihre Schwangerschaft verheimlichen oder in Ihrer Not mit dem Gedanken spielen, Ihr Kind allein zur Welt zu bringen, dann nutzen Sie bitte unser Beratungsangebot zur vertraulichen Geburt. Mit der vertraulichen Geburt können Sie Ihr Baby medizinisch begleitet zur Welt zu bringen, ohne Ihren Namen nennen zu müssen. 

Wir beraten und unterstützen Sie vor und nach der Geburt. Sie erhalten alle Hilfen, die Sie brauchen. Ihre Rechte und die Rechte Ihres Kindes sind geschützt. Erscheint Ihnen Ihre Situation momentan auch ausweglos – die vertrauliche Geburt gibt Ihnen ausreichend Zeit, sich auch später noch (in den ersten Monaten bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens) für ein Leben mit Ihrem Kind zu entscheiden. Wenn Sie sich nicht in der Lage sehen, mit Ihrem Kind zu leben, wird es bei liebevollen Adoptiveltern aufwachsen. Sie sind nicht allein! Wir unterstützen und begleiten Sie! 

Rund um die Uhr finden Sie kostenfreie und anonyme telefonische Beratung in vielen Sprachen auch beim Hilfetelefon „Schwangere in Not“: 0800 4040020.

Weitere Informationen bieten die Internetseiten www.schwanger-und-viele-fragen.de sowie www.geburt-vertraulich.de. Auch hier haben Sie die Möglichkeit, sich kostenfrei und anonym (per Online-Chat und E-Mail) beraten zu lassen.